Abgelaufene Konserven
Bei kaum einem Nahrungsprodukt ist das Mindesthaltbarkeitsdatum so unwichtig, wie bei sogenannten Vollkonserven. Ihr Ruf eilt ihnen dahingehend voraus, als dass sie schlicht nicht verderben können und ein idealer Vorrat für „schlechte Zeiten“ sind. Aktuell sind Konserven außerdem besonders günstige Nahrungsmittel und werden daher nicht selten in größeren Mengen gelagert. Doch halten die Konserven in Hinsicht auf ihre Lebensdauer wirklich, was ihr Ruf verspricht?
Nach dem MHD ist vor dem Verzehr
Das Haltbarkeitsdatum von Konserven zeigt meist einen Zeitraum von 18 bis 24 Monaten an. Dieser Richtwert bedeutet jedoch nicht, dass nach Ablauf eine Verschlechterung des Inhalts zu befürchten wäre. Allerdings lässt sich die Lebensdauer bzw. die Qualität des Inhalts durch eine optimale Lagerung beeinflussen.
Konserven gehören nicht in den Kühlschrank, für sie muss nicht einmal eine gekühlte Aufbewahrung erfolgen. Eine Umgebungstemperatur von 23 Grad Celsius sollte bei der Lagerung jedoch nicht überschritten werden, denn vor allem wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, stellt die Hülle einen Angriffspunkt dar.
Dosen sind aus Metall und Verformungen sowie Nässe bieten einen idealen Angriffspunkt für Rost und somit Beschädigungen. Der Grund für die lange Lebensdauer von abgelaufenen Konserven ist ihre luftdichte Versiegelung. Wenn dieser Schutz wegfällt, verdirbt der Inhalt rasch.
Abgelaufene Konserven mit gesundem Menschenverstand prüfen
Abgelaufene Konserven halten sich Jahre und manchmal noch Jahrzehnte. Gerade in unsicheren Zeiten legt ein Großteil der Verbraucher Notrationen an, die geeignet sind, um damit Monate lang zu überleben. Ein Hauptbestandteil dieser Rationen sind Konserven.
Trotz der enormen Lebensdauer müssen sich Konsumenten je nach Alter der Konserve auf gravierendere Qualitätsmängel einstellen. Unabhängig davon, ob es sich um Obst, Gemüse, Fisch oder Fleisch handelt, verändern sich Konsistenz, Farbe, Geruch und natürlich auch der Geschmack der Lebensmittel.
Wenn die Dose bzw. das Glas unbeschädigt ist, bestehen gute Chancen, dass der Inhalt für den Verzehr geeignet ist. Der Verbraucher sollte alle Sinne nutzen, um den Inhalt der abgelaufenen Konserve zu prüfen. Dazu zählen vor allem Geruchs- und Geschmackssinn. Ein beißender Duft oder bitterer bis giftiger Geschmack machen schnell deutlich, dass der Inhalt nicht mehr genossen werden kann.
In vielen Fällen sind die Lebensmittel noch gut verzehrbar und weisen lediglich einen verminderten Geschmack sowie eine leicht veränderte Konsistenz auf. Es existieren vor allem bei Blechdosen außerdem deutliche Merkmale, die definitive Gewissheit über den Zustand des Inhalts geben.
Abgelaufene Konserven, die Wölbungen nach Außen aufweisen, sozusagen aufgebläht aussehen, gehören ungeöffnet in den Müll. Bei der Versiegelung sind Bakterien ins Innere gelangt und später gereift, die dort nichts zu suchen haben.