Abgelaufenes Fleisch
Gutes und frisches Fleisch ist meist teuer und bildet das Kernstück vieler Hauptmahlzeiten. Es bedarf einer guten Behandlung, damit es nicht schlecht wird. Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, ist es mit äußerster Vorsicht zu genießen. Allerdings ist es nicht sehr schwer, die Qualität von Fleisch zu prüfen um zu erkennen, ob es in der Küche noch Verwendung finden kann.
- Rindfleisch hält sich drei bis vier Tage
- Kalb- und Schweinefleisch ca. zwei bis drei Tage
- Fleisch nach dem Verfallsdatum nicht mehr essen
- Auch wenn das Verfallsdatum noch nicht überschritten ist, sollte man Fleisch entsorgen, sobald es merkwürdig riecht oder einen Schleimfilm gebildet hat.
Aufbewahrung, Haltbarkeit und Verbrauchsdatum
Im Gegensatz zu vielen anderen Lebensmitteln weist Fleisch nicht nur ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf, sondern ist außerdem mit einem Verbrauchsdatum versehen. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, bedeutet das nicht zwingend die Ungenießbarkeit des Produktes. Die Angabe entspricht einer Empfehlung und fordert eine Überprüfung des Produktes ein. Sind keine Anzeichen für einen Verfall auszumachen, kann ohne Bedenken der Verzehr erfolgen.
Ein Verbrauchsdatum besitzt bindenden Charakter. Abgelaufenes Fleisch oder Fisch werden aus Sicherheitsgründen nicht mehr verzehrt, selbst wenn optisch noch keine Anzeichen für einen Verfall sichtbar sind. Insbesondere bei bereits angebrochenen Lebensmitteln mit geöffneter Verpackung ist Vorsicht geboten.
Vor allem tiefgefrorene Ware, deren Kühlkette einmal unterbrochen wurde, ist hierbei betroffen. Deshalb ist erneutes Einfrieren nicht zielführend. Dies würde außerdem zu Qualitätsverlust führen. Bei frischem Fleisch ist ohnehin ein zügiger Verbrauch vorgesehen. Das Fleisch gehört prinzipiell in den Kühlschrank, da sonst Mängel auftreten können, selbst wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist.
Abgelaufenes Fleisch – erste Anzeichen für verdorbenes Fleisch und eventuelle Verwendung
Fleisch- und Wurstwaren, die abgepackt oder aufgetaut wurden und ein bereits mehrere Tage oder gar länger überschrittenes MHD aufweisen, sollten sorgfältig auf Verfärbungen, starke Gerüche und Schimmelvorkommen überprüft werden. Frisches Fleisch, wie Gehacktes oder Hackfleischerzeugnisse, muss, auch wenn es nur kurze Zeit über dem Verbrauchsdatum liegt, entsorgt werden.
In schlimmsten Fällen kann es bei nahendem Verbrauchsdatum zum Insektenbefall kommen. Hier empfiehlt sich außerdem eine Überprüfung benachbarter Lebensmittel. In Grenzfällen können diese noch Verwendung finden. Sollte das nebenliegende Fleisch bereits gräulich werden und einen Schleimfilm bilden, ist es nicht mehr frisch. Der Verzehr ist nach eigenem Ermessen möglich, allerdings gilt hier Vorsicht bei der Zubereitung. In keinem Fall darf es stellenweise roh oder Medium bleiben, sondern sollte scharf durchgebraten werden.
Gesundheitsexperten empfehlen einen Fleischkonsum von maximal 600 Gramm pro Woche!